Einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag für einen privaten Umzug gibt es nicht. Wer freibekommt, verdankt das meist einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Zieht man dagegen auf Wunsch des Arbeitgebers um, stehen die Chancen deutlich besser.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug?

Nein, und das überrascht viele. Im Bundesurlaubsgesetz steht dazu nichts. Der Begriff „Sonderurlaub" ist im Arbeitsrecht auch kein feststehender Anspruch, sondern ein Sammelbegriff für bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus persönlichen Gründen.

Die einzige Vorschrift, die überhaupt in Frage kommt, ist § 616 BGB. Ob ein privater Umzug darunter fällt, wird von Gerichten überwiegend verneint.

Was sagt § 616 BGB genau?

Die Vorschrift regelt, dass der Anspruch auf Vergütung bestehen bleibt. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" aus einem Grund in ihrer Person ohne eigenes Verschulden an der Arbeit gehindert sind. Anerkannt sind darunter etwa die eigene Hochzeit, die Geburt des eigenen Kindes oder der Tod naher Angehöriger.

Ein selbst geplanter Umzug gilt in der Regel nicht als unverschuldete Verhinderung. Er ist vorhersehbar und lässt sich auf ein Wochenende oder in den Urlaub legen. Anders sieht es aus, wenn der Umzug betrieblich veranlasst ist, etwa nach einer Versetzung.

Wichtig: § 616 BGB lässt sich im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag wirksam ausschließen. Genau das passiert in sehr vielen Verträgen. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren eigenen Vertrag, bevor Sie sich auf die Vorschrift berufen.

Wann bekommen Sie trotzdem einen bezahlten Tag?

Ein freier Tag ist in diesen Fällen realistisch:

GrundlageWas üblich ist
TarifvertragHäufig ein Arbeitstag, meist nur beim Umzug aus dienstlichem Grund
BetriebsvereinbarungRegelt oft ein bis zwei Tage, auch für private Umzüge
ArbeitsvertragEinzelne Verträge nennen Umzug ausdrücklich als Freistellungsgrund
Betrieblich veranlasster UmzugBei Versetzung übernimmt der Arbeitgeber oft Freistellung und Kosten

Dazu kommt die betriebliche Übung. Hat Ihr Arbeitgeber Kolleginnen und Kollegen über Jahre hinweg regelmäßig einen Umzugstag gewährt, kann daraus ein Anspruch entstehen. Belegen lässt sich das aber nur, wenn es mehrere vergleichbare Fälle gab.

Was gilt im öffentlichen Dienst?

Der TVöD nennt in § 29 die Fälle einer Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts. Für einen Umzug ist dort ein Arbeitstag vorgesehen, allerdings nur beim Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort. Ein privater Wohnungswechsel innerhalb derselben Stadt fällt nicht darunter.

Im TV-L gilt eine vergleichbare Regelung. Prüfen Sie im Zweifel den Wortlaut Ihres Tarifvertrags oder fragen Sie den Personalrat. Das ist schneller als jede Auslegung aus zweiter Hand.

Was gilt für Beamtinnen und Beamte?

Für Bundesbeamte regelt die Sonderurlaubsverordnung die Freistellung. Auch dort knüpft der Anspruch an einen dienstlich veranlassten Umzug an, etwa nach einer Versetzung. Die Länder haben eigene Verordnungen mit ähnlichem Aufbau. Die Einzelheiten unterscheiden sich.

Wie beantragen Sie den freien Tag?

Fragen Sie früh, am besten sobald der Umzugstermin steht. Ein formloser schriftlicher Antrag reicht, per E-Mail an die Führungskraft und in Kopie an die Personalabteilung.

Nennen Sie drei Dinge: das Datum, den Grund und die Rechtsgrundlage, auf die Sie sich stützen. Also etwa den Paragrafen aus dem Tarifvertrag oder die Stelle in der Betriebsvereinbarung. Wer die Grundlage mitliefert, bekommt schneller eine Zusage.

Lassen Sie sich die Freistellung schriftlich bestätigen. Eine mündliche Zusage im Flur hilft Ihnen nicht, wenn der Tag später als Urlaub verbucht wird.

Welche Alternativen haben Sie ohne Anspruch?

  • Urlaub nehmen. Der einfachste Weg. Ein bis zwei Tage reichen bei den meisten Wohnungsumzügen.
  • Gleitzeit abbauen. Wo ein Arbeitszeitkonto geführt wird, kostet der Umzugstag kein Urlaubskontingent.
  • Unbezahlte Freistellung. Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Er tut es aber oft, wenn es betrieblich passt.
  • Auf Freitag oder Montag legen. So verlängert das Wochenende die verfügbare Zeit ohne einen zusätzlichen freien Tag.

Wie viel Zeit brauchen Sie überhaupt?

Für eine Zweizimmerwohnung mit einem beauftragten Umzugsunternehmen reicht ein Tag. Der Transport selbst dauert dann meist vier bis sechs Stunden. Wer selbst packt und ohne Hilfe umzieht, sollte zwei bis drei Tage einplanen.

Ein Umzug mit Vollservice verkürzt den Zeitbedarf deutlich, weil Packen, Möbelmontage und Transport an einem Tag zusammenlaufen. Wie viel Volumen zusammenkommt, schätzt unser Volumenrechner in zwei Minuten.

Wie sich der Umzug über die Wochen davor verteilen lässt, zeigt unser 8-Wochen-Zeitplan. Und falls Sie noch kündigen müssen: Die Fristen stehen im Ratgeber zur Wohnungskündigung.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf einen freien Tag für meinen Umzug?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Ein bezahlter freier Tag ergibt sich meist aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Prüfen Sie diese drei Quellen in dieser Reihenfolge.

Gilt § 616 BGB für einen Umzug?

In der Regel nicht. Ein privat geplanter Umzug gilt als vorhersehbar und damit nicht als unverschuldete Verhinderung. Bei einem betrieblich veranlassten Umzug kann die Vorschrift greifen, sofern sie im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist.

Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es beim Umzug im öffentlichen Dienst?

Der TVöD sieht einen Arbeitstag vor, allerdings nur beim Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort. Für einen privaten Umzug besteht danach kein Anspruch.

Muss ich den Grund für die Freistellung nennen?

Ja, wenn Sie sich auf eine Regelung berufen, die einen bestimmten Grund voraussetzt. Nennen Sie Datum, Grund und die Rechtsgrundlage und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.

Zahlt der Arbeitgeber die Umzugskosten, wenn er den Umzug veranlasst?

Bei einer Versetzung übernehmen viele Arbeitgeber Umzugskosten und Freistellung, verpflichtend ist das ohne Regelung im Vertrag oder Tarifvertrag aber nicht. Im öffentlichen Dienst richtet sich die Erstattung nach dem Bundesumzugskostengesetz oder den Regelungen des Landes.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streitfall wenden Sie sich an einen Mietrechtsanwalt oder an einen Mieterverein.