Professionelle Umzüge für Privat & Unternehmen
Gesetzlicher Sonderurlaub bei Umzug
Haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub für Ihren Umzug? Ja – hier alle Infos.

In bestimmten Fällen steht Ihnen ein bezahlter Sonderurlaub für Ihren Wohnungswechsel zu.
Wann haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?
- Bei innerbetrieblichen Versetzungen
- Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist
- Abhängig von Bundesland oder Tarifvertrag
Wie stellen Sie den Antrag?
- Schriftliche Mitteilung an Vorgesetzten oder Personalabteilung
- Angabe von Grund und Datum des Umzugs
- Nachweis vorlegen (z. B. Mietvertrag oder Umzugsterminbestätigung)